Schutzräume

Schutzräume

Schutzraum Nachrüstungen SN.

Wer keinen Schutzraum in seinem Hause hat, kann sich einen Raum seines Kellers als Schutzraum herrichten. Schutzräume sind als in sich geschlossene Räume herzustellen, die gasdicht abschließbar sein müssen.

Der Raum sollte, für einen längeren Aufenthalt geeignet sein. Der Schutzraum sollte sich möglichst in einer Gebäudeecke befinden und möglichst keine Öffnung ins Freie haben. Er sollte nicht größer als 30m2 sein. Kellerfenster sind auf volle Wandstärke zuzumauern, Schächte zuzuschütten. Bei Reihenhäusern einen Wanddurchbrauch von etwa 60 x 80 cm zum Nachbarhaus planen(Rettungsweg).

Vorhandenes fachgerecht ausgeführtes Mauerwerk kann belassen werden. Vorhandener festhaftender Innenputz kann an den Wänden belassen werden. Die Decken über den Schutzräumen, sowie die darüber liegenden Decken, müssen einschließlich Estrich mindestens 15cm dick sein. Hier muß jedoch sichergestellt werden, dass bei möglicher Brandeinwirkung, die Brandlast in den Räumen, über den Schutzräumen gering ist und bei möglicher Verstrahlung, die Fenster und Türen in den angrenzenden Räumen geschlossen sind.

Raumlufttechnische Versorgung in Schutzräumen sind erforderlich, um Schadstoffe abzuscheiden und einen längeren Aufenthalt zu ermöglichen. Dies wird bei kontaminierter Außenluft durch eine NBC-Filteranlage / Schutzlüftung sichergestellt. Hierzu bieten wir unsere Gasfilteranlagen an.


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