Drucktüren für Schutzräume
Unsere Drucktüren für Schutzräume und Schutzbauten erfüllen sämtliche technischen Vorschriften des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BZS), wurden vom BZS geprüft und offiziell für Bauwerke freigegeben, die ein Schutzniveau von 1 bis 3 bar Reflexionsdruck erfordern. Sie gewährleisten einen sicheren Abschluss und tragen maßgeblich zur strukturellen Integrität des Schutzraums bei.
Typische Einsatzbereiche sind zivile und behördliche Schutzräume, private Bunkeranlagen, kritische Infrastrukturen, Industrie- und Versorgungsbauten sowie Sonderbauten mit erhöhten Sicherheitsanforderungen.
Die Drucktüren und Abdeckungen werden eingesetzt für:
- Zugänge durch den Bunkerraum
- Luftschleusen
- Notausgänge
- Öffnungen in Innentrennwänden
Damit eignen sie sich ideal für sämtliche sicherheitsrelevanten Zonen in Schutzanlagen.
Die Drucktüren sind dafür ausgelegt, bei Explosionen, Druckwellen sowie bei ABC-Gefahren einen zuverlässigen Abschluss des Schutzraums zu gewährleisten. Sie verhindern das Eindringen von Druck, Schadstoffen, Rauch und kontaminierter Luft und sichern damit Personen, Infrastruktur und Ausrüstung im Schutzraum.
Konstruktion & Aufbau
- Feste Schwelle, links oder rechts montierbar
- Mauerrahmen aus Winkelstahl mit Ankerplatten für eine sichere, stabile Verbindung
- Türblatt mit Nut und Dichtungsgummi für einen schadstoff- und luftdichten Abschluss
- Eingeschweißte Armierung zur Steigerung der Druck- und Stabilitätswerte
- Hebelverschlüsse für einfache Bedienung und sichere Verriegelung
- Verschlusssicherung zur drucksicheren, manipulationsgeschützten Schließung
- Rostschutzgrundierung für langfristigen Korrosionsschutz
Technische Daten
Die Drucktüren sind in zwei Ausführungen (DT1 und DT2) erhältlich und unterscheiden sich im Lichtmaß sowie im Gewicht. Beide Varianten erfüllen identische Schutz- und Zulassungsanforderungen.
Zwischenabschluss: 1 bar / 3 bar
Lichtmaß: 80 × 185 cm (DT1) oder 100 × 185 cm (DT2)
Gewicht: ca. 115 kg ohne Beton für DT1; und ca. 125 kg ohne Beton für DT2
Alle von BSSD gelieferten Drucktüren werden gemäß den Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BZS) gefertigt und geprüft. Die Türen verfügen – je nach Ausführung und Typ – über eine gültige Zulassung nach BZS.
Zulassung (herstellerabhängig): BZS SR 08-709, BZS SR 11-701
Die jeweilige Zulassung richtet sich nach Bauart, Ausführung und Einsatzzweck. BSSD stellt sicher, dass ausschließlich geprüfte und zugelassene Türsysteme für Schutzräume und Schutzbauten eingesetzt werden.
Optionales Zubehör:
– Elektrische Verriegelung
– Signalisation
– Türspion
Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der passenden Drucktür sowie bei Sonderanforderungen und Zubehör.














